﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Newsfeed 😎 Ness Touristik GmbH</title><link>https://www.ness-touristik.com/</link><description>Wir von Ness Touristik sind Ihr zuverlässiger Partner für die schönsten Tage im Jahr! Ob Städtereise, Fernreise, Badeurlaub oder Erlebnisurlaub - wir von Ness Reisen sind Ihre erste Adresse.</description><language>False</language><copyright>(c) www.ness-touristik.com</copyright><category>Newsfeed 😎 Ness Touristik GmbH</category><managingEditor>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</managingEditor><webMaster>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</webMaster><ttl>5</ttl><image><url>https://www.ness-touristik.com/images/logos/daheimkaufichein.png</url><title>Newsfeed 😎 Ness Touristik GmbH</title><link>https://www.ness-touristik.com/</link></image><item><title>Situation Coronavirus</title><description>&lt;p&gt;Seit dem 1. Juli 2023 ist COVID-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr. Positiv getestete Personen unterliegen damit auch keiner Verkehrsbeschränkung oder ähnlichen Schutzmaßnahmen.&lt;/p&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/situation-coronavirus.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 27 Oct 2025 15:17:14 GMT</pubDate></item><item><title>Allgemeine Reisebedingungen</title><description>&lt;p&gt;Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen, die von NESS Tourisik GmbH mit Sitz Wien, Österreich veranstaltet bzw. vermittelt werden, sofern nicht ausdrücklich im Zuge des Vertragsabschlusses andere Bedingungen vereinbart werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet, oder ein Unternehmer, der bei verbundenen Online-Buchungsverfahren die Daten des Reisenden an einen anderen Unternehmer übermittelt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem NESS Tourisik GmbH als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit seinen Kunden/Reisenden  Verträge abschließen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die besonderen Bedingungen&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;der vermittelten Reiseveranstalter,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff) und &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH berechnet folgende Gebühren für Serviceleistungen: € 18,- pro Person&lt;br&gt;Ticketinggebühr bei Ticketpreis (exklusive Taxen):&lt;br&gt; bis € 199 = € 40,-&lt;br&gt; bis € 399 = € 50,-  &lt;br&gt; bis € 599 = € 60,-&lt;br&gt; bis € 799 = € 80,-  &lt;br&gt; bis € 999 = € 100,-&lt;br&gt; bis € 1.199 = € 120,-&lt;br&gt; ab €  2.000 = € 130,- &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Umbuchungen, Stornierungen, Umschreibungen, Einholung Sondergenehmigungen, Kulanzanträge, Einlösung von Travel Credits, Airpässe (RTW) können variieren und sind, abhängig der anfallenden Gebühren und Aufwendungen, mit dem Reisebüro abzuklären. Selbes gilt für Sitzplatzreservierungen, Sportgepäck, Web Check-In, Miles&amp;amp;More Upgrades, sonstige Besorgungen und Aufwendungen und werden pro Transaktion/ Aktivität verrechnet; Visabesorgung für österr. Staatsbürger 40 EUR p.P. zzgl. Postgebühren und Konsulargebühren.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;1. Buchung/Vertragsabschluss&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internetbeschreibung usw.) iSd § 6 PRG (Pauschalreisegesetz) aufweisen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend der Bestimmung des PRG  auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:&lt;br&gt; a) mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an&lt;br&gt; b) der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;2. Informationen und sonstige Nebenleistungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden iSd § 4 PRG über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.2. Informationen über die Reiseleistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro ist iSd § 4 PRG verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die dem Kunden gemäß § 6 PRG bereitgestellten Informationen sind Bestandteil des Pauschalreisevertrags. Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden (§ 5 PRG). Das Reisebüro hat den Kunden vor Abschluss des Vertrages die sich auch § 4 PRG bzw. § 15 PRG ergebenden Informationen zu erteilen und das der Reise und Buchung entsprechende Standardinformationsblatt zu übergeben.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;3. Rechtsstellung und Haftung&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd § 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung des Reisevertrages iSd § 6 PRG der vollständigen Reisedokumente;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen);&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Buchungsfehler iSd § 17 PRG; &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRG, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd §§ 11ff PRG nachkommt.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;4. Leistungsstörungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis und dem PRG obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (in der Folge Reisevertrag genannt), welchen Kunden bzw. Buchende mit NESS Tourisik GmbH entweder direkt (schriftlich, fernmündlich) oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Für alle von NESS Tourisik GmbH Touristik veranstalteten Pauschalreisen gelten die gegenständlichen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN als Vertragsgrundlage.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;1. Buchung/Vertragsabschluss&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und NESS Tourisik GmbH Touristik dann zustande, wenn nach Informationserteilung iSd § 4 PRG bzw. § 15 PRG sowie Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;1.1 Nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Reisepreis sämtlicher Pauschalreisen, welche von NESS Tourisik GmbH Touristik veranstaltet werden, beinhaltet eine nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr idHv von € 35,- pro Person. Die Bearbeitungsgebühr deckt ausschließlich anfallende Verwaltungskosten die unter anderem zur Aufarbeitung, Bereitstellung und Bearbeitung von Pauschalreisen entstehen. Keinesfalls ist die Bearbeitungsgebühr etwaigen Stornokosten anzurechnen, die unter Punkt 7.1 c) der AGB geregelt sind. Die Bearbeitungsgebühr wird auch im Fall des Reiserücktritts ohne Stornogebühr lt. AGB 7.1, sowie einer Reiseabsage iSd PRG § 10. (3) einbehalten und nicht refundiert.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist, unter Berücksichtigung des PRG § 7 dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.1 Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.2 Übertragung der Reiseveranstaltung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde kann den Pauschalreisevertrag gem. PRG §7 auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen. Zu diesem Zweck hat er NESS Tourisik GmbH Touristik innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger von der Übertragung in Kenntnis zu setzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften NESS Tourisik GmbH Touristik als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden kommt es in jedem Fall zu einer Umbuchungsgebühr, die sich aus dem Aufwand für NESS Tourisik GmbH Touristik und den anfallenden Fremdkosten (Agentur, bereits getätigter Aufwand, Fluglinie etc.) zusammensetzt. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Übertragung einer Reiseveranstaltung (Namensänderung) wird zzgl. der variablen Selbstkosten eine Gebühr von € 75,-­ pro Person verrechnet.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen  iSd § 4, 15 PRG über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat NESS Tourisik GmbH Touristik in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevetrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;4. Reisen und Aktivitäten mit besonderen Risiken&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Bei Reisen und Aktivitäten mit besonderen Risiken (z.B. Teilnahme des Reisenden an außergewöhnlichen Aktivitäten wie z.B. Huskysafaris, Schneeschuhwanderungen, Motorschlittensafaris oder sonstigen Ausflügen mit Expeditionscharakter) haftet NESS Tourisik GmbH Touristik nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung von NESS Tourisik GmbH Touristik, die Reise und Aktivitäten sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.1. Gewährleistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm NESS Tourisik GmbH Touristik an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.2. Schadenersatz&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Verletzen NESS Tourisik GmbH Touristik oder seine Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig die NESS Tourisik GmbH Touristik aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit NESS Tourisik GmbH Touristik  für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet das Unternehmen - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn NESS Tourisik GmbH Touristik nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. NESS Tourisik GmbH Touristik trifft keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden. Es wird dem Kunden daher empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Des Weiteren wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren bzw. eine entsprechende Versicherung abzuschließen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.3. Mitteilung von Mängeln&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von NESS Tourisik GmbH Touristik mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. NESS Tourisik GmbH Touristik muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt NESS Tourisik GmbH Touristik bzw. den Reisevermittler über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Das Recht auf Preisminderung und Schadenersatz lässt die Rechte von Kunden/ Reisenden nach anderen Vorschriften (FluggastrechteVO etc.) iSd § 12 (5) PRG unberührt. Eine nach dem PRG gewährte Schadenersatzzahlung oder Reisepreisminderung wird jedoch auf eine nach der in § 12 (5) PRG angeführten Verordnung erbrachte Leistung/ Zahlung angerechnet und umgekehrt.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, werden dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Kunden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei NESS Tourisik GmbH Touristik oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;7. Rücktritt vom Vertrag&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.1 Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;a) Rücktritt ohne Stornogebühr&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurückzutreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. NESS Tourisik GmbH Touristik ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. So kann der Kunde innerhalb einer von NESS Tourisik GmbH Touristik festgelegten angemessenen Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die von NESS Tourisik GmbH Touristik in den Reisepreis inkludierte nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr lt. AGB 1.1. idHv € 35,- pro Person wird auch bei Rücktritt ohne Stornogebühr jedenfalls einbehalten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik behält sich ausdrücklich das Recht vor auch nach Abschluss des Pauschalreisevertrages unerhebliche Abweichungen bzw. geringfügige Änderungen von Reiseleistungen vorzunehmen. Solche unerhebliche Abweichungen bzw. geringfügige Änderungen von Reiseleistungen werden nur in Ausnahmefällen dann durchgeführt, wenn NESS Tourisik GmbH Touristik trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflicht und nach bestem Wissen und Gewissen, aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung aller zugesagten Reiseleistungen gehindert ist. In jedem Fall sind solche Abweichungen unerheblich und verändern/beeinträchtigen den Gesamtcharakter der Reise nicht. NESS Tourisik GmbH Touristik ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und deutlich zu informieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ist NESS Tourisik GmbH Touristik vor Beginn der Pauschalreise gezwungen, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern, oder kann das Unternehmen die besonderen Vorgaben des Kunden nicht erfüllen, so kann der Kunde innerhalb einer von NESS Tourisik GmbH Touristik festgelegten angemessenen Frist &lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;entweder die Änderung annehmen oder&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber NESS Tourisik GmbH Touristik nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;b) Anspruch auf Ersatzleistung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit.a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung von NESS Tourisik GmbH Touristik ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern NESS Tourisik GmbH Touristik zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;c) Rücktritt mit Stornogebühr&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Reisen bei denen NESS Tourisik GmbH Touristik als Veranstalter auftritt, gelten generell folgende Stornogebühren:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                                                                     25%&lt;br&gt; ab 119. bis 60.Tag vor Reiseantritt                                                                          35%&lt;br&gt; ab 59. bis 30.Tag vor Reiseantritt                                                                            40%&lt;br&gt; ab 29. bis 15.Tag vor Reiseantritt                                                                            70%&lt;br&gt; ab 14. bis 8.Tag vor Reiseantritt                                                                              80%&lt;br&gt; ab 7. bis 3.Tag vor Reiseantritt                                                                                85%&lt;br&gt; ab dem 2.Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt                                                          100%&lt;br&gt; Flugtickets nach Ausstellung                                                                                  100%&lt;br&gt;Reiseversicherung ab Buchung                                                                              100%&lt;br&gt; Nicht refundierbare  Anzahlungen und Leistungen des Reisepreises.                   100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;d) Gesonderte Stornobedingungen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unter gesonderte Stornobedingungen fallen alle nicht unter den Punkten 7.1. c) anwendbaren Stornosätze. Insbesondere aber gelten gesonderte Stornobedingungen für folgende Reiseleistungen/Pakete:                                                                                                                                   &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eintrittskarten für Veranstaltungen müssen bei Buchung vollständig bezahlt werden und können im Stornofall nicht rückerstattet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kreuzfahrten Fluss &amp;amp; Hochsee&lt;br&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                               25%&lt;br&gt; ab 119. bis 70.Tag vor Reiseantritt                                    35%&lt;br&gt; ab 69. bis 60. Tag vor Reiseantritt                                     40%&lt;br&gt; ab 59. bis 50. Tag vor Reiseantritt                                     60%&lt;br&gt;ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt                                     80%&lt;br&gt; ab 29. Tag vor Reiseantritt                                               100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppel- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensersatzanspruch in der Regel 100 % des Reisepreises des zurücktretenden Kunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Blockhausferien in Finnland &lt;br&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                              25%&lt;br&gt;ab 119. bis 61.Tag vor Reiseantritt                                   35%&lt;br&gt;ab 60. Tag vor Reiseantritt                                              100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nostalgiezug B&amp;amp;B ohne Zusatzleistung&lt;br&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                               25%&lt;br&gt; ab 119. bis 70.Tag vor Reiseantritt                                    35%&lt;br&gt; ab 69. bis 60. Tag vor Reiseantritt                                     40%&lt;br&gt; ab 59. bis 50. Tag vor Reiseantritt                                     60%&lt;br&gt;ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt                                     80%&lt;br&gt;ab 29. Tag vor Reiseantritt                                               100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Buscharter ohne Zusatzleistung&lt;br&gt; bis 30 Tage vor Reiseantritt                                                0%&lt;br&gt; bis 15 Tage vor Reiseantritt                                              50%&lt;br&gt; bis 3 Tage vor Reiseantritt                                              100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Darüber hinaus gelten für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, alle nicht ausdrücklich erwähnten Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im jeweiligen Detailprogramm angeführt und werden Ihnen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bearbeitungsgebühr sowie von NESS Tourisik GmbH Touristik bereits getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze zzgl. der Stornogebühr vom Kunden zu begleichen. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm angeführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Rücktrittserklärung&lt;br&gt; Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung hat per schriftlicher Erklärung mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail zu erfolgen. Im Zweifelsfall hat der Kunde sich zu vergewissern, dass der Auftragnehmer die Rücktrittserklärung erhalten hat. Der Kunde trägt das Risiko, dass Rücktrittserklärungen per E-Mail aufgrund technischer oder sonstiger Probleme (z.B. falsche E-Mail Adresse, etc.) nicht erfolgreich zugestellt werden. Zur Feststellung des anwendbaren Stornosatzes wird die ehestmögliche Kenntnisnahme des Empfängers herangezogen. Demzufolge gelten für Rücktrittserklärungen außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 18:00h) zur Feststellung der Tage vor Reiseantritt nicht der Zeitpunkt des Absendens, sondern der Zeitpunkt der ehestmöglichen Kenntnisnahme (z.B. Montag 09:00h bei Versenden der Erklärung im Zeitraum Freitag 18:01h bis Sonntag 24:00h).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;e) No-show&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er, sofern die Stornokosten idH von 100 Prozent ausgeschlossen werden können, 85 Prozent zu bezahlen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.2 Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik wird von der Vertragserfüllung iSd § 10 (3) PRG befreit, wenn&lt;br&gt; a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmter Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:&lt;br&gt;    - bis zum 20.Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,&lt;br&gt;   -  bis zum 7.Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,&lt;br&gt;   -  bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.&lt;br&gt; b) Die Stornierung/Rücktritt erfolgt aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.&lt;br&gt; c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört und somit eine weitere Durchführung der Reise für NESS Tourisik GmbH Touristik bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.4. Besondere Rücktrittsmöglichkeilen des Veranstalters&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unabhängig von den übrigen Bestimmungen der ARB kann der Veranstalter vor oder nach Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn der jeweilige Reiseteilnehmer nicht in der Lage ist, gesundheitlich, geistig oder körperlich-konstitutionell seine persönlichen Verrichtungen alleine zu erfüllen bzw. er den Anforderungen der gebuchten Reise nicht gewachsen ist. Die buchende Person sowie auch jeder Reisegast muss bereits bei der Buchung allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen darlegen, damit bereits bei der Auswahl und Planung der Reise auf die speziellen Bedürfnisse des Reiseteilnehmers Rücksicht genommen werden kann. Schließt ein Dritter (z.B. Sachwalter etc.) den Reisevertrag ab, so haftet dieser für sämtliche Schäden, die aufgrund fehlender Informationen über den Reisenden entstehen, zur ungeteilten Hand solidarisch. Der Veranstalter ist ebenso berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Reisende, aus welchem Grund auch immer, die Reise nicht fortsetzen kann (Krankenhausaufenthalt, etc.) bzw. der Reisegruppe die Reise zusammen mit dem Reisenden aus Gründen, die in der Sphäre des Reisenden liegen, nicht weiter zugemutet werden kann. Unmündige und minderjährige Reiseteilnehmer dürfen eine Reise nur mit einer Aufsichts- bzw. Begleitperson antreten&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;8. Änderungen des Vertrages&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.1. Preisänderungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind u.a. die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese iSd § 8 (4) PRG an den Kunden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20.Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.2.Kleingruppenzuschlag&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Nichterreichen der im Katalog bzw. einer Ausschreibung festgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl steht es dem Veranstalter frei, einen Kleingruppenzuschlag zu erheben, der aber maximal 10% des Reisepreises betragen darf. Dieser Kleingruppenzuschlag berechtigt nicht zum Rücktritt von der Reise, wenn diese in der kleinen Gruppe auch tatsächlich gemäß der Katalogausschreibung durchgeführt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.3 Leistungsänderungen nach Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Bei Änderungen, die NESS Tourisik GmbH Touristik zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat NESS Tourisik GmbH Touristik ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen iSd § 11 (5) PRG zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat NESS Tourisik GmbH Touristik ohne zusätzliches Entgelt nach Möglichkeit für eine qualitativ gleichwertige oder höherwertige  Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird (iSd § 11 (6) (7) PRG). Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Für Leistungsänderungen ohne Verschulden von NESS Tourisik GmbH Touristik die auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind (z.B. staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.) einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war dem Kunden zuzurechnen sind besteht kein Anspruch auf Ersatz.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.4. Flugzeitenänderungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik erklärt, dass es sich bei den angeführten Flugzeiten der Pauschalreise lt. Buchungsbestätigung ausschließlich um voraussichtliche Flugzeiten handelt. Die endgültigen Flugzeiten werden im Zuge der Reiseunterlagen mitgeteilt. NESS Tourisik GmbH Touristik behält sich vor, die mit den Reiseunterlagen bestätigten Flugzeiten aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu ändern, sofern die Flugzeitenänderung zumutbar und unerheblich ist. In Anlehnung an die FluggastrechtVO 261/2004/EG und unter Einhaltung der im PRG unter § 9. (1) Abs. 3. festgelegten Informationspflicht, entspricht eine unerhebliche Flugzeitenänderung um mind. 2 Stunden für einen Flug über eine Entfernung von unter 1500 km sowie um die 3 Stunden für einen Flug von 1500 km bis 3500 km.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;9. Auskunftserteilung an Dritte&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;10. Sonstige Bestimmungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Punkte sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte und sind diese Geschäftsgrundlage des abgeschlossenen Reisevertrags.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Punkte sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages, auch wenn sie in dieser Form in den Allgemeinen Reisebedingungen nicht angeführt sind. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.1 Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn NESS Tourisik GmbH Touristik nicht ausdrücklich darauf hinweist, dann sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Fragen Sie im Reisebüro nach Möglichkeiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.2 Alleinreisende Minderjährige&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass NESS Tourisik GmbH Touristik keinen Vertrag mit einem minderjährigen Kunden, der nicht von einem Elternteil oder einer mit seiner Pflege und Erziehung betrauten oder damit beauftragten Person begleitet wird, schließt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.3 Änderungen im Programmablauf&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Programmabläufe können sich aus verschiedenen Gründen ändern. Speziell bei Rundreisen- und Standortrundreisen kann es, z.B. aufgrund von Flugzeitenänderungen, Wetter- und Umwelteinflüssen oder Veranstaltungen vor Ort usw. zu Änderungen im Programmablauf kommen. NESS Tourisik GmbH Touristik oder ein örtlicher Vertreter informieren den Kunden unverzüglich über Änderungen die aus einem der genannten Gründe notwendig werden. Im Fall von Änderungen wird sich NESS Tourisik GmbH Touristik bemühen, gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen.  Geringfügige Änderungen der Abfolge von Reiseroute, Zeitplan und Besichtigungen, die den Charakter der Reise nicht beeinflussen, berechtigen nicht zu Reiserücktritt oder Schadenersatzforderung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.4 Ausflüge vor Ort&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik haftet iSd Pauschalreisegesetzes nur für Leistungen, welche im Zuge der Pauschalreise besorgt werden. Für Ausflüge, Eintritte od. ähnliche vor Ort gebuchte Leistungen die nicht ausdrücklich von NESS Tourisik GmbH Touristik veranstaltet und angeboten werden, übernimmt NESS Tourisik GmbH Touristik weder für die Durchführung der Programme bzw. eventuelle Folgen Haftung. Für Risiken die sich aus Aktivitäten gem. AGB 4. ergeben, haftet NESS Tourisik GmbH Touristik nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.5 Wechsel von Fluglinien&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Grundsätzlich ist NESS Tourisik GmbH Touristik verpflichtet, die im Katalog angegebenen Fluglinien und Flugverbindungen beizubehalten. Sofern durch Änderung der Flugzeiten, der Konditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich NESS Tourisik GmbH Touristik einen derartigen Wechsel vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Charakter der Reise beeinflusst und ändert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.6 Zustiegsstellen für Zubringer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei jeder Busreise gibt es verschiedene Hauptrouten von OST/WEST/SÜD und dadurch können sich Einstiegstellen als Bus oder ÖBB  Zubringer zur Hauptroute verwandeln. Die Hauptroute wird erst nach Anmeldungen festgelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.7 Gepäcksbeschädigung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.8 Mindestteilnehmeranzahl bei Gruppenreisen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zur Durchführung unserer Rundreisen und Standortrundreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist NESS Tourisik GmbH Touristik iSd Punktes 7.2 a) von der Vertragserfüllung befreit. In manchen Fällen, jedoch nur gegen Aufpreis iSd Punktes 8.1.1 und sofern dies speziell ausgewiesen ist, ist eine Durchführung auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl möglich. Die jeweilige Höhe des Aufpreises entnehmen Sie zusammen mit der geforderten Mindestteilnehmerzahl der Reisebeschreibung auf der jeweiligen Katalog Seite bzw. online über www.primareisen.com. Darüber hinaus sind sämtliche Regelungen bzgl. einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl in den vorvertraglichen Informationen iSd § 4 PRG dargestellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.9 Mindestteilnehmerzahl bei Charterflügen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Durchführung sämtlicher NESS Tourisik GmbH Touristik Charterflüge ist eine Mindestteilnehmeranzahl von 120 Personen erforderlich. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die davon betroffenen Reisen iSd § 10. (3) 1. abgesagt werden. In diesem Fall werden Sie, gemäß des PRG lt. Rücktrittsregelung des Veranstalters unter § 10. (3) 1. vor Reiseantritt schriftlich informiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.10 Zahlungsleistungen des Kunden nach Reisebeginn (vor Ort)&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Aufzahlungen geänderter Leistungen, Ergänzungen oder Umbuchungen, die auf Wunsch des Reisenden und ohne Zustimmung bzw. Information an NESS Tourisik GmbH Touristik während der Reise (vor Ort) vom Kunden selbstständig getätigt wurden, besteht nach Rückkehr der Reise kein Anspruch auf Ersatz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.11 Visum-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die im Katalog sowie in Ausschreibungen angeführten Hinweise für Visum und Einreise gelten nur für österreichische Staatsbürger und sind zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig. Da sich sowohl die Einreise- und Zollbestimmungen als auch die Sicherheitsrichtlinien (z.B. für Handgepäck auf Flügen etc.) laufend ändern, empfehlen wir allen Kunden, sich unmittelbar vor Reiseantritt nochmals beim Reisebüro, bei Behörden oder im Internet über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.12 Anzahlung und Restzahlung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die NESS Tourisik GmbH Touristik GmbH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis mit der GISA Zahl 17325264 eingetragen. Die NESS Tourisik GmbH Touristik GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 bei der HDI Global SE, HDI-Platz 1, D-30659 Hannover mit der Polizzen Nummer PRV-1810101 versichert. Die Versicherung entspricht den Vorgaben des §3 Abs. 3 Z1 der Pauschalreiseverordnung (PRV). Als Abwickler fungiert die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9, 1030 Wien, 24-h Notfallnummer: +431361907744, E-Mail: &lt;a href="mailto:kundengeldabsicherung.at@hdi.global"&gt;kundengeldabsicherung.at@hdi.global&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Buchung über einen Reisevermittler, bzw. NESS Tourisik GmbH Touristik Partnerreisebüro (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 10% zu leisten. Bei Buchung direkt bei NESS Tourisik GmbH Touristik (NESS Tourisik GmbH Touristik GmbH ist sowohl Reisevermittler, als auch Reiseveranstalter) ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.13 Regelung über Schiedsklausel&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;NESS Tourisik GmbH Touristik weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das Unternehmen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für NESS Tourisik GmbH Touristik  verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. NESS Tourisik GmbH Touristik weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische online Streitbeilegungsplattform&lt;a href="https://ec.europa.eu/"&gt; ec.europa.eu&lt;/a&gt; hin.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;11. Exklusives Gruppen Angebotslegung&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Unser tagesaktuelles Angebot ist freibleibend und basiert auf unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Sie unter http://www.NESS Tourisik GmbH-touristik.at einsehen können, sowie dem Einhalten der vereinbarten Zahlungsziele gemäß Ihrer Bestätigung und Rechnung. NESS Tourisik GmbH Touristik behaltet sich vor, für die Angebotslegung von Paketreisen, bei Nichtannahme der Angebote oder Weitergabe an Dritte eine Bearbeitungsgebühr von EURO 250.- laut AGB zu verrechnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Satz- und Druckfehler vorbehalten. &lt;br&gt;Gerichtsstand:&lt;/strong&gt; Landesgericht Wels, AUSTRIA&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Stand:&lt;/strong&gt; Oktober 2023&lt;/p&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/reisebedingungen.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 07:30:44 GMT</pubDate></item><item><title>Top Angebote</title><description>&lt;blockquote&gt;
&lt;h3&gt;Die schönsten Reiseangebote&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Hier finden Sie unsere schönsten Reiseangebote und Reisepackages für Ihren unbeschwerten Urlaub mit garantiertem Erholungsfaktor!&lt;/p&gt;
&lt;/blockquote&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/top-angebote.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Wed, 19 Oct 2022 11:08:59 GMT</pubDate></item><item><title>Kontakt</title><description>&lt;p&gt;  &lt;/p&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/kontakt.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Fri, 15 Apr 2022 13:01:03 GMT</pubDate></item><item><title>Gutscheine</title><description>###gutschein###</description><link>https://www.ness-touristik.com/gutscheine.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 07:08:03 GMT</pubDate></item><item><title>Reise Inspirationen</title><description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Liebe Inspirations-Suchende,&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;ihr seid auf der Suche nach eurem nächsten Reiseziel, aber habt keine Ahnung, wo es hingehen soll? Oder ihr habt schon etwas im Auge, aber möchtet nicht ein Tourist von vielen sein, der nur Sehenswürdigkeiten aus einem Reiseführer abklappert?&lt;/p&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/reise-inspirationen.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Thu, 15 Apr 2021 16:59:05 GMT</pubDate></item><item><title>Über uns</title><description>&lt;p&gt;Liebe Stammkunden!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Corona Pandemie hat uns alle vor noch nie da gewesene Herausforderungen gestellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir haben den Kopf jedoch nicht in den Sand gesteckt, sondern diese Zeit genutzt und uns neu organisiert, um Ihnen auch in Zukunft als kompetenter Partner in Reisefragen zur Seite zu stehen!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Zuge unserer &lt;strong&gt;NEUÜBERNAHME&lt;/strong&gt;, haben wir uns die Besten der Besten aus unserem Unternehmen wieder ins Boot geholt und wollen weiterhin das tun, was wir lieben:  &lt;strong&gt;SIE&lt;/strong&gt; an die schönsten Orte dieser Welt bringen und Ihnen dabei den gewohnt professionellen Service bieten, den Sie von uns gewohnt sind!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unter neuer Geschäftsführung freuen wir uns darauf, für &lt;strong&gt;SIE&lt;/strong&gt; neu durchzustarten!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jeder Neuanfang braucht natürlich auch einen gebührenden Namen, also stehen wir Ihnen ab jetzt als  &lt;strong&gt;NESS Touristik GmbH  &lt;/strong&gt;wie gewohnt bei der Planung Ihrer Traumreise zur Verfügung!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ihre Reisewünsche stehen hierbei für uns im Vordergrund.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;WIR SIND FÜR SIE DA und begleiten Sie mit unserem Know How vom Abflug bis zur sicheren Heimreise!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Herzlichst,&lt;br&gt;Ihr &lt;strong&gt;NESS Touristik Team&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Für laufende Aktionen, Infos, … melden Sie sich gerne für unseren Newsletter an!&lt;/strong&gt; &lt;br&gt;Auf unserer Homepage &lt;a href="https://www.ness-touristik.com/"&gt;https://www.ness-touristik.com/&lt;/a&gt; unter NEWSLETTER SERVICE.&lt;/p&gt;
&lt;/blockquote&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/ueber-uns.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Thu, 18 Mar 2021 10:34:10 GMT</pubDate></item><item><title>Teaser 1</title><description>&lt;a title="NESS Touristik GmbH" href="/ueber-uns.htm"&gt;&lt;img src="https://www.ness-touristik.com/upload/Download/ness-touristik-reisen.jpg" alt="NESS Touristik GmbH" width="555" height="214"&gt;&lt;/a&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/home-1/teaser-1-38.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Tue, 16 Mar 2021 11:51:10 GMT</pubDate></item><item><title>Teaser 2</title><description>&lt;img src="https://www.ness-touristik.com/upload/Download/ness-bus-charter.jpg" alt="" width="555" height="214"&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/home-1/teaser-2-39.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Tue, 16 Mar 2021 11:49:06 GMT</pubDate></item><item><title>Formblatt PRG</title><description>&lt;h3&gt;Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302&lt;/h3&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;blockquote&gt;
&lt;h3&gt;Kundengeldabsicherung&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kundengeldabsicherung bei NESS Tourisik GmbH&lt;/strong&gt;&lt;br&gt; Wichtige Information zur Insolvenzabsicherung:  Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die NESS Tourisik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt NESS Tourisik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. GISA Gewerbe­informations­system Austria: &lt;a href="https://www.gisa.gv.at/abfrage" target="_blank"&gt;https://www.gisa.gv.at/abfrage&lt;/a&gt;  GISA- ZAHL 17325264&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 &lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ness-toursitik.com/reisebedingungen.htm" target="_blank"&gt;https://www.ness-touristik.com/reisebedingungen.htm&lt;/a&gt; Diese Reisebedingungen gelten für alle Reisen, die von NESS Tourisik GmbH mit Sitz in Redlham, Österreich, veranstaltet werden, sofern nicht ausdrücklich beim Vertragsabschluss andere Bedingungen vereinbart werden. Über die geltenden Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie über etwaige geltende Gesundheitsvorschriften wurde informiert&lt;/p&gt;
&lt;/blockquote&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist.&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.justitz.gv.at/pauschalreisegesetz" target="_blank"&gt;https://www.justitz.gv.at/pauschalreisegesetz &lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;  &lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;strong&gt;Hier finden Sie das Formblatt PRG als PDF Datei zum downloaden:&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;&lt;a href="https://www.ness-touristik.com/Upload/PDFs/24.pdf" target="_blank"&gt;https://www.ness-reisen.com/Upload/PDFs/24.pdf&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;</description><link>https://www.ness-touristik.com/formblatt-prg.htm</link><author>office@ness-touristik.com (www.ness-touristik.com)</author><pubDate>Wed, 10 Feb 2021 07:53:40 GMT</pubDate></item></channel></rss>